CoronaSchVO (Land NRW)

Bitte führen Sie zwecks möglicher Kontrollen die Ausweisdokumente der Personen mit. Sollten die Personen nicht zu maximal zwei Haushalten gehören, oder die Ausweisdokumente nicht mitgeführt werden, kann der Zutritt zum Gelände verweigert werden.

Die gesamte Fassung der CoronaSchVO Land NRW kann hier eingesehen und gelesen werden:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-29_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020.pdf